Nachlasspflegschaft bei Streit über die Erbfolge - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.07.2012, IV ZB 23/11
Besteht aus Sicht des Nachlassgerichts hinreichende Unsicherheit über die Erbfolge, ist die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht nur zulässig, sondern regelmäßig geboten, um den Nachlass bis zur endgültigen Klärung zu sichern.